Gemeindeversammlung
In der Gemeindeversammlung am 13.10.2016 um 19:00 Uhr im Pfarrhaus werden die zur KGR-Wahl Vorgeschlagenen der Gemeinde vorgestellt und über das Wahlverfahren unterrichtet.
Am Sonntag, dem 23.10.2016, wird die Wahlvorschlagsliste offiziell bekannt gegeben.
Ihre Stimme zählt! Der Brief zur Kirchenwahl
Anfang September fällt der Startschuss: Fast eine Woche lang sind mehrere
Druckmaschinen damit beschäftigt, für alle rund zwei Millionen wahlberechtigen Mitglieder in der Nordkirche einen Brief zu drucken und mit individuellen persönlichen Angaben zu versehen. Es ist ein wichtiges Dokument: die Wahlbenachrichtigung zur Kirchenwahl 2016 – und mehr als das: ein Brief der Nordkirche an jedes ihrer Mitglieder.
Ende September oder Anfang Oktober liegt dieser wichtige Brief, bei allen Kirchenmitgliedern im Briefkasten, die am 13. November 2016 mindestens 14 Jahre alt sind. Sie alle dürfen bei der Kirchenwahl mitstimmen und sind aufgerufen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Sollte der Brief Anfang Oktober nicht eingetroffen sein, ist es wichtig, Kontakt mit Ihrer Kirchengemeinde aufzunehmen. Sie führt das Wählerverzeichnis, kann daraus Auskunft geben und ergänzen. Sollte die Wahlbenachrichtigung verlorengehen, genügt im Wahllokal auch nur der Personalausweis.
Als wichtigste Information enthält die Wahlbenachrichtigung Angaben, wo genau das Wahllokal eingerichtet wird und in welchem Zeitraum die Wahl möglich ist. Wahltag ist für die große Mehrheit der Gemeinden in der Nordkirche der 1. Adventssonntag, der 27. November 2016. In den Kirchenkreisen Mecklenburg und Pommern haben viele Gemeinden zusätzliche oder abweichende Termine im Wahlzeitraum vom 13. bis zum
27. November 2016.
Ein weiterer wichtiger Teil des Briefes ist das Antragsformular für die Briefwahl. Damit ist es möglich, sich per Post oder persönlich im Gemeindebüro Briefwahlunterlagen ausstellen zu lassen. Wichtig ist, dass der Antrag spätestens zwei Tage vor dem letzten Wahltermin, in den meisten Gemeinden also am 25. November, im Gemeindebüro vorliegen muss.
Der Kirchengemeinderat ist für sechs Jahre Amtszeit das zentrale Leitungsgremium Ihrer Kirchengemeinde. Deshalb ist die Kirchenwahl ein wichtiger und wegweisender Schritt im Gemeindeleben.
Nutzen Sie diese Chance, geben Sie ihre Stimme ab und wählen Sie mit!
Es geht los: Ihre Stimme zählt in der Kirchengemeinde!
Anfang Oktober bekommen Sie Post von der Nordkirche. Die fast zwei Millionen wahlberechtigten Kirchenmitglieder, die spätestens am 13. November mindestens 14 Jahre alt sind, bekommen ihre Benachrichtigung für die Kirchenwahl.
Die Wahl findet in der Zeit vom 13. bis zum 27. November 2016 statt. Viele Kirchengemeinden in Mecklenburg und Pommern wählen an bis zu drei Terminen in diesem Zeitraum. Alle anderen Gemeinden wählen nur am 27. November, dem 1. Adventssonntag. Mit dieser Wahl bestimmen alle Gemeinden in der Nordkirche den Kirchengemeinderat, ihr zentrales Leitungsgremium.
Bis zum 18. September können volljährige Gemeindemitglieder zur Wahl vorgeschlagen werden. Informationen und Formulare gibt es bei der Kirchengemeinde oder unter www.nordkirche.de/mitstimmen.
Nach Abschluss der Wahlvorschlagsliste stellen sich die Kandidierenden im Rahmen einer Gemeindeversammlung, im Gemeindebrief und im Internet oder mit Aushängen in der Gemeinde vor. Die Aufgaben des Kirchengemeinderates, der sich sechs Jahre lang um den Gottesdienst, aber auch um Finanzen, die Gebäude und das Personal kümmert, sind vielfältig. Deswegen werden verschiedene Talente und Kompetenzen gebraucht. Immerhin ist der Kirchengemeinderat, dem auch alle Pastorinnen und Pastoren angehören, das zentrale Leitungsgremium der Gemeinde.
Aus der Wahlbenachrichtigung geht hervor, wann und wo Sie persönlich Ihre Stimme abgeben und so die Gemeinde mitgestalten können. Außerdem ist ein Vordruck enthalten, um die Stimmabgabe per Briefwahl zu beantragen. Dieser Antrag muss – anders als bei staatlichen Wahlen – spätestens zwei Tage vor dem letzten Wahltermin in der Kirchengemeinde vorliegen.Wichtig: Sollte der Brief Anfang Oktober nicht eingetroffen sein, ist es sinnvoll, Kontakt mit Ihrer Kirchengemeinde aufzunehmen. Sie führt das
Wählerverzeichnis, kann daraus Auskunft geben und ergänzen. Sollte die Wahlbenachrichtigung verlorengehen, genügt im Wahllokal auch nur der Personalausweis.
„Mitstimmen“, das Motto der Kampagne zur Kirchenwahl, gilt dabei in doppelter Hinsicht: Sie sind zur Wahl aufgerufen, um die Kirchengemeinde aktiv mitzugestalten. Und Sie können Menschen wählen, die ihre Talente, ihre Kompetenzen und ihr Engagement einbringen, um in der Gemeinde mitzubestimmen.
In einem feierlichen Gottesdienst wird im Januar 2017 der neue Kirchengemeinderat in sein Amt eingeführt.
Ihre Stimme ist einzigartig! Mischen Sie sich ein und stimmen Sie mit!